Reservierungsgebühr beim Immobilienkauf ist rechtlich unwirksam

Für eine Reservierung zahlte ein Ehepaar € 1.500,00 die später mit dem Kaufpreis verrechnet werden sollte. Für den Fall, dass der Kaufvertrag nicht zustande kommt, sollte die Summe für den Kaufinteressenten verloren sein. Diese Vorgehensweise ist rechtlich unzulässig. (Urteil des BGH vom 23.09.2010 - III ZR 21/10). Quelle: Haus & Grund Magazin 2/2011.

Fazit:
Der Kauf einer Immobilie sollte ein freiwilliger Vorgang sein. Bedient sich ein Vermittler, ein Bauträger, oder ein Verkäufer einer solchen Reservierungsgebühr, muss man sich die Frage stellen, ob dieses "Druckmittel" eine seriöse Arbeitsweise überhaupt noch zulässt. Wir raten von solchen Reservierungen ausdrücklich ab. Erik Pietruska, Ihr Immobilienmakler in Mannheim.



Eingestellt am 23.02.2011 von Erik Pietruska
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