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Grundsteuererlass bei leer stehender Mietwohnung möglich
Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Erlass ihrer Grundsteuer, wenn die Mietwohnung unverschuldet leer steht. Bs zu 50% der Grundsteuer können diesen Vermietern erlassen werden. (§ 33 GrstG) Die genauen Regularien erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder bei Ihrem Finanzamt.
Eingestellt am 09.04.2011 von Erik Pietruska
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