Hausverkauf, was ist zu beachten bei bestehenden Mietverträgen?

Beim Verkauf von vermieteten, oder teilvermieteten Häusern besteht häufig Unklarheit darüber, was mit den Mietverträgen passiert. Beim Wohnungsmietvertrag gilt folgendes: Es müssen und dürfen auch keine neuen Mietverträge abgeschlossen werden. Die bestehen Mietverträge gehen ohne Änderung auf den neuen Eigentümer über, die Mietkautionen ebenso. Geplante Mieterhöhungen können auch nur in dem Rahmen vorgenommen werden, wie sie der Verkäufer der Immobilie hätte vornehmen können. Erik Pietruska, Ihr Immobilienmakler in Mannheim.


Eingestellt am 12.01.2011 von Erik Pietruska
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