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Hausverkauf, was ist zu beachten beim Heizölbestand?
Wer sein Haus verkauft, muss berücksichtigen, dass das vorrätige Heizöl zur Kaufsache gehört. Entfernt der Verkäufer die Heizölvorräte, macht er sich strafbar. (Ganz abgesehen davon, welche Konsequenzen ihm durch mögliche Umweltschäden drohen). Wenn die Öltanks noch mehrere Tausend Liter Öl beinhalten, muss der Verkäufer den Wert hierfür im Kaufpreis berücksichtigen. Der Verkäufer hat nach Abschluss des Kaufvertrages keine Möglichkeit, das Heizöl separat zu berechnen Ein solcher Fall kam vor Gericht und es wurde zu Gunsten des Käufers entscheiden. Das Heizöl gehört zur Kaufsache und geht somit in das Eigentum des Käufers über. (Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Aktenzeichen 11 U 129/94 ) Quelle: Daily Paragraph
Unser Tipp:
Es ist üblich, dass die Ölvorräte nicht gesondert verhandelt werden. Die Verhandlungen werden wohl kaum daran scheitern, weil sich im Tank noch Öl für € 2.000,00 befindet. Es schadet aber nicht, die Menge zu prüfen und diese vor den Verhandlungen in der Preisforderung zu berücksichtigen. Erik Pietruska, Ihr Immobilienmakler in Mannheim.
Eingestellt am 19.01.2011 von Erik Pietruska
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