| << Hausverkauf, was ist zu beachten bei der... zahlten Grundsteuer? | Welche Nebenkosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden? >> |
Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand, was das Finanzamt akzeptiert...
Sofort abziehbar, also Erhaltungsaufwand sind z.B.: Abwasserrohre tauschen, Außenputz erneuern, Badmodernisiereung, Dach neu decken, Dachreparatur, Elektroinstallation erneuern, Fassade sanieren, Wärmedämmung der Fassade, Fenster austauschen, Fußboden erneuern, Garagentor erneuern, Hausschwamm beseitigen, Haustür erneuern, Heizkörper und Heizung erneuern.
In die Abschreibung gehören z.B. folgende Arbeiten:
Alarmanlage einbauen, Anbau errichten, Aufzug einbauen, Außentreppe errichten, Bäder einbauen, Balkon anbauen, Bewohnbarkeit des Hauses herstellen, Carport bauen, Dachgaupen einbauen, Dach ausbauen, Haus aufstocken, Kachelofen einbauen, Luxussanierung, Markise anbringen, Sauna einbauen, Kellergeschoß zu Wohnzwecken ausbauen, Wintergarten anbauen. Quelle: Haus & Grund, Erik Pietruska, Immobilienmakler in Mannheim.
Eingestellt am 14.01.2011 von Erik Pietruska
Trackback



Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.