Immobilienbetrug: Vorsicht vor wertlosen Listen mit Mietangeboten

Zahlt ein Mietinteressent einem Unternehmen Geld für eine Liste mit vermeintlichen Mietangeboten, so kann er die gezahlte Summe zurückfordern. (Az.:III ZR 153/09). Hintergrund: dubiose Anbieter stellen eine Datenbank mit angeblich günstigen und provisionsfreien Wohnungsangeboten gegen eine Gebühr zur Verfügung. Allerdings stellte sich heraus, dass es sich um Angebote handelte, welche aus Datenbanken entnommen wurden, die jedem Mietinteressent frei zugänglich waren und teilweise nicht mehr zur Verfügung standen. Quelle: www.immowelt, Haus & Grund Mannheim. immo68, Erik Pietruska, Ihr Immobilienmakler in Mannheim

Tipp: Sie suchen eine Mietwohnung in Mannheim oder im Einzugsgebiet von Mannheim und Heidelberg? Zahlen Sie kein Geld für Dienstleistungen, welche keinen Mietvertrag zur Folge haben. Ein Wohnungsvermittler hat nur dann ein Recht auf seine Provision, wenn er nachweislich einen Mietvertrag vermittelt hat. Mehr Informationen siehe auch: www.schutz-vor-immobilienbetrug.de



Eingestellt am 03.11.2010 von Erik Pietruska
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