Inkrafttreten der Grunderwerbsteuererhöhung in Baden-Württemberg

Am Mittwoch, 26.10.2011 beschloss der Landtag in Stuttgart die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf 5,0 % . 62 Abgeordnete von CDU und FDP votierten dagegen und kritisierten das Gesetz. Denn dadurch würde Wohneigentum für junge Familien nahezu unerschwinglich werden.
71 Abgeordnete von Grünen und SPD stimmten dafür und das Gesetz wurde mit knapper Mehrheit verabschiedet. Die jährlichen Mehreinnahmen seien für die frühkindliche Bildung geplant und zur Unterstützung der Kommunen bei deren Aufgabenerfüllung. So die Erwiderung von Finanz-Staatssekretär Ingo Rust (SPD).
Die Verkündung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg ist für den 4. November 2011 vorgesehen. Dies bedeutet, dass die neue gesetzliche Regelung ab dem 5. November 2011 zur Anwendung gelangt. Quelle IVD.net


Eingestellt am 28.10.2011 von Erik Pietruska
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