| << Betriebskostenabrechnung bis 31.12.... erfall der Nachforderung | Mieter muss Böden bei normalem Gebrauch nicht erneuern >> |
Hausverkauf, was ist zu beachten bei der Wohnfläche?
Verkäufer von gebrauchten Immobilien sollten bei der Angabe der Wohnfläche nicht zu sehr zu ihren Gunsten mogeln. Denn ist die Wohnfläche für eine Eigentumswohung um mehr als 10 % kleiner als vertraglich vereinbart, so kann der Käufer einen Teil des Kaufpreises zurückfordern, urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth. (Az.: 12 O 4999/09). Quelle: www.immowelt.de. Erik Pietruska, Immobilienmakler in Mannheim
Eingestellt am 15.11.2010 von Erik Pietruska
Trackback



Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.