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Märchen ums Mietrecht (5) Zwei mal feiern im Jahr ist erlaubt!
Zweimal laut feiern im Jahr ist erlaubt: Nein! Lärmbelästigung ist niemals erlaubt, auch nicht zum Geburtstag oder anderen Anlässen. In der Realität wird das Feiern in der Wohnung zwar meist geduldet - aber nicht alles, was geduldet wird, ist auch erlaubt. Das gilt übrigens auch für das Grillen auf dem Balkon: Wird ein Nachbar durch den Rauch erheblich gestört, ist es nicht gestattet. Quelle www.Immowelt.de
Eingestellt am 17.12.2010 von Erik Pietruska
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