Mieter dürfen Grillen

Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten ist grundsätzlich erlaubt. Nachbarn müssen dies akzeptieren, wie der deutsche Mieterbund in Berlin erklärt. Allerdings gibt es Ausnahmen: ist im Mietvertrag das Grillen ausdrücklich verboten, müssen sich Mieter daran halten. Wer das Grillverbot missachtet, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung, entschied das Landgericht Essen (Az.: 10 S 438/01). Aber auch ohne entsprechende Regelung im Mietvertrag darf dann nicht gegrillt werden, wenn Rauch in Nachbarwohnungen zieht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Grill auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten steht. Quelle Rhein-Neckar-Zeitung Nr. 123


Eingestellt am 29.05.2011 von Erik Pietruska
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