Kündigungsgrund "unpünktliche Mietzahlung"

Wenn ein Mieter seine Miete trotz Abmahnung nicht pünktlich zahlt, darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen.
Der BGH räumt damit der Vertragstreue einen hohen Rang ein. "Das gibt letztlich Vermietern und Mietern mehr Sicherheit", kommentierte Haus & Grund-Jurist Kai Warnecke. Im vorliegenden Fall war vertraglich vereinbart, dass die Miete jeweils zum dritten Werktag eines Monats fällig wird. Trotz mehrfacher Abmahnung zahlte der Mieter jedoch immer erst zur Monatsmitte oder später. Der Vermieter kündigte daraufhin das Mietverhältnis. Zu Recht - wie der BGH nun feststellte. Der Mieter könne sich auch nicht hinter der Behauptung verstecken, das Datum der Fälligkeit nicht gekannt zu haben. "Dazu genügt ein Blick in den Mietvertrag und das ist auch dem Mieter zuzumuten" so urteilt der Jurist. Quelle Haus & Grund 07/2011.


Eingestellt am 13.10.2011 von Erik Pietruska
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