Für Vermieter, wie müssen Mietkautionen angelegt werden?

Mit Urteil vom 13.10.2010 (AZ VIII ZR 98/10) erkennt der BGH eine Pflicht des Mieters zur Zahlung einer vereinbarten Barkaution nur dann an, wenn zuvor der Vermieter den Nachweis eines insolvenzfesten Kautionskontos führt, auf das der Mieter den Betrag dann einzahlt. Wird vereinbart, dass die Kautionssumme in bar übergeben oder auf ein nicht insolvenzfestes Vermieterkonto zu überweisen ist, soll nach dieser Entscheidung, die bisher nur in Form einer Presseveröffentlichung vorliegt, keine Pflicht des Mieters zur Zahlung der Kaution entstehen. Quelle: Haus & Grund Mannheim

Unser Tipp:
Übergibt der Mieter ein Kautionssparbuch mit Verpfändungserklärung, so gehen Mieter und Vermieter den einfacheren Weg. Noch besser und immer beliebter ist die Kautionsbürgschaft, wie sie z.B. von Eurokaution angeboten wird. Der Mieter zahlt eine geringe Gebühr und behält sein Bargeld, der Vermieter hat eine gleichwertige Sicherheit und spart sich den Verwaltungsaufwand. Erik Pietruska, Immobilienmakler in Mannheim.



Eingestellt am 16.12.2010 von Erik Pietruska
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