Hausverkauf, was ist zu beachten bei der Besichtigung von vermieteten Immobilien?

Der geplante Verkauf einer vermieteten Immobilie kann für den Mieter lästig werden. Denn er muss damit leben, dass Kaufinteressenten nach angemessener Vorankündigung die Immobilie besichtigen wollen. Immer wieder wird darum gestritten, wann und wie oft solche Besuche zu dulden sind. Kommt keine Einigung zustande, dann muss ein Gericht die Frage klären. (OLG Frankfurt/Main AZ 24U242/08) Quelle: Haus & Grund Mannheim.

Unser Tipp: Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Mieter. Noch besser, Sie führen ein persönliches Gespräch bei einer Tasse Kaffee und einigen sich vorab darauf, dass nach angemessener Vorankündigung die Besichtigung stattfinden darf. Wenn Sie Ihren Mietern zeigen, dass Sie rücksichtsvoll mit dem Thema umgehen, dann sind üblicherweise auch keine Abwehrreaktionen vom Mieter zu erwarten. Mit dieser Vorgehensweise haben wir bei unseren Verkaufsaktivitäten nur gute Erfahrungen gesammelt. Möchten Sie Ihre Immobilie in Mannheim oder Heidelberg verkaufen? Dann sprechen Sie mit uns. Sollte auch Ihre Immobilie vermietet sein, dann erläutern wir Ihnen gerne unsere Vorgehensweise im persönlichen Gespräch. Erik Pietruska, Immobilienmakler in Mannheim.



Eingestellt am 16.12.2010 von Erik Pietruska
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