| << Badsanierung, KfW-Zuschuss auch für Ihre... mmobilie in Mannheim | Märchen ums Mietrecht (1) Mietvertrag auf Probe? >> |
Verlängerung der Frist für Immobilienspekulation teilweise verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat erneut eine umstrittene Steueränderung verworfen. Die 1999 verabschiedete Verlängerung der Spekulationsfrist für private Grundtücksveräußerungsgeschäfte (§23 EStG) wurde in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die rückwirkende Anwendung der auf 10 Jahre verlängerten Spekulationsfrist auf Immobilien, bei denen im Zeitpunkt der Gesetzesverkündung (31.03.1999) die "alte" zweijährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen war, verstoße gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes und sei daher nichtig. (Beschluss v. 07.07.2010, Az 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05) Quelle Haus&Grund. immo68, Erik Pietruska, Ihr Immobilienmakler in Mannheim
Eingestellt am 27.10.2010 von Erik Pietruska
Trackback



Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.