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Hausverkauf, was ist zu beachten bei der Gebäudeversicherung?
Normalerweise wird im Kaufvertrag erwähnt, dass mit Übergang von Nutzen und Lasten auch anteilig die Zahlungspflicht für die Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer übergeht, sofern er diese fortführen möchte. Der Käufer kann sich nicht dagegen wehren, dass er die Gebäudeversicherung zunächst übernimmt, dass wäre auch zu riskant, weil so eine versicherungsfreie Zeit entstehen könnte. Jedoch hat ein Käufer einer Immobilie die Möglichkeit, diese innerhalb 4 Wochen nach Eigentumsübergang zu kündigen. Meist ist der Versicherungsbeitrag aber schon für 1 Jahr im voraus entrichtet. Soll die Versicherung auf Dauer übernommen werden, rechnen Käufer und Verkäufer im Innenverhältnis für die verbliebenen Monate untereinander ab. Auf jeden Fall sollten Käufer und Verkäufer der Versicherung den bevorstehenden Eigentumswechsel melden. Erik Pietruska, Ihr Immobilienmakler in Mannheim.
Eingestellt am 12.01.2011 von Erik Pietruska
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