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Hausverkauf, was ist zu beachten bei der bezahlten Grundsteuer?
Wer sein Haus verkauft, der zahlt die Grundsteuer noch für das volle laufende Jahr an die Stadt oder an seine Gemeinde. Auch wenn eine vierteljährliche Zahlung vereinbart war, schuldet der Verkäufer die Grundsteuer noch für das ganze Jahr. Wird die Immobilie nun verkauft, dann ist es üblich, das Käufer und Verkäufer die bezahlte Grundsteuer untereinander abrechnen. Dann erstattet der Käufer dem Verkäufer die schon bezahlte Grundsteuer anteilig für die Zeit ab Übergang von Nutzen und Lasten. Erik Pietruska, Ihr Immobilienmakler in Mannheim.
Eingestellt am 12.01.2011 von Erik Pietruska
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