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Welche Nebenkosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden?
Alle Betriebskosten im Überblick:
Grundsteuer, - Wasserversorgung, - Entwässerung (Abwasser- oder Kanalgebühren), - Heizkosten, - Warmwasserkosten, - Fahrstuhlkosten (Wartungskosten dürfen umgelegt werden, Reparaturkosten aber nicht), - Straßenreinigung und Müllabfuhr, - Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, - Gartenpflege (nicht: Neugestaltung des Gartens), - Beleuchtung, - Schornsteinreinigung, - Sach- und Haftpflichtversicherungen, - Aufwand für einen Hausmeister, - Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabel, - Wäschepflege (Kosten für Gemeinschaftswaschmaschinen, Trockner, Bügelautomaten, Wartung der Geräte. Stellt der Vermieter Münzgeräte auf, muss er nachweisen, dass diese Einnahmen die tatsächlichen Kosten nicht decken), - "sonstigen Betriebskosten", etwa für ein Schwimmbad oder eine Sauna (Der Mieter muss diese Posten nur zahlen, wenn sie im Mietvertrag genau beschrieben sind). Quelle: Süddeutsche.de.
Eingestellt am 19.01.2011 von Erik Pietruska
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