Wohnungsvermittlung, Provisionspflicht bleibt allein beim Mieter.

Deutschland ist ein besonderes Land. Insbesondere in der Immobiliendienstleistung gibt es Regelungen und Gesetze, die in anderen Ländern nur Kopfschütteln verursachen. Hierunter fällt auch die Provisionspflicht für einen Mieter. Obwohl er keinen Auftrag vergibt, ist er zur Provisionszahlung gezwungen, wenn er ein Maklerangebot akzeptiert. Wir Makler müssen danach handeln, weil es halt so ist, wie es ist. Nun wurde aber ein Versuch unternommen, um diese Situation zu verändern. Diese Nachricht vom Berufsverband IVD erreichte uns die Tage:

...ein von der SPD in den Bundestag eingebrachter Antrag hatte eine gesetzliche Regelung zum Ziel, nach der bei Mietwohnungsvermittlungen durch Immobilienmakler die Maklerprovision zu jeweils 50 Prozent vom Mieter und vom Vermieter getragen werden soll. Die Grünen hingegen legten einen Antrag vor, nach dem die Provision nach dem "Bestellerprinzip" zu zahlen gewesen wäre. Beide Anträge wurden im Bundestag abgelehnt.

Fazit:
Eine Erneuerung hätte der Branche sicher gut getan und den Markt möglichwerweise neu sortiert. Solange die Zulassungskriterien nicht durch einen Ausbildungsnachweis geregelt werden und das Maklerrecht nicht verändert wird, bleibt die Immobilienbranche ein Eldorado für ungelernte Glücksritter. Erik Pietruska, Ihr Immobilienmakler in Mannheim.



Eingestellt am 23.02.2011 von Erik Pietruska
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