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Wohnungsvermittlung, Provisionspflicht bleibt allein beim Mieter.
...ein von der SPD in den Bundestag eingebrachter Antrag hatte eine gesetzliche Regelung zum Ziel, nach der bei Mietwohnungsvermittlungen durch Immobilienmakler die Maklerprovision zu jeweils 50 Prozent vom Mieter und vom Vermieter getragen werden soll. Die Grünen hingegen legten einen Antrag vor, nach dem die Provision nach dem "Bestellerprinzip" zu zahlen gewesen wäre. Beide Anträge wurden im Bundestag abgelehnt.
Fazit:
Eine Erneuerung hätte der Branche sicher gut getan und den Markt möglichwerweise neu sortiert. Solange die Zulassungskriterien nicht durch einen Ausbildungsnachweis geregelt werden und das Maklerrecht nicht verändert wird, bleibt die Immobilienbranche ein Eldorado für ungelernte Glücksritter. Erik Pietruska, Ihr Immobilienmakler in Mannheim.
Eingestellt am 23.02.2011 von Erik Pietruska
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